Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach sind im Wesentlichen die Höhe des Gegenstandswerts massgeblich, ferner der Umfang anwaltlicher Tätigkeit und der Verlauf der Angelegenheit ( aussergerichtliche Vertretung, Klage, Berufung?). Dies alles ist zu Beginn der Beauftragung des Rechtsanwalts trotz aller Sorgfalt nicht immer zuverlässig abzuschätzen. Gleichwohl bemühen wir uns in jedem Stadium der Bearbeitung Ihres Mandats um bestmögliche Kosten- und Risikotransparenz. Sie sind schuldlos Geschädigter eines Verkehrsunfalls? Dann hat der Unfallgegner, bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung natürlich auch die Kosten unserer Beauftragung zu tragen. Wir kümmern uns auch darum. Sie sind rechtsschutzversichert? Dann müssen Sie sich über Anwalts- und Gerichtskosten keine grossen Gedanken machen. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherern gut zusammen. Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld selbst die Kostendeckungszusage einzuholen, können es aber auch uns übertragen. Für diesen Fall benötigen wir folgende Angaben: - Namen der Rechtsschutzversicherung - dortige Versicherungsscheinnummer - Versicherungsnehmer: Sie selbst, der Ehepartner oder mitversicherter Lebensgefährte? - Ist dort eine Selbstbeteiligung vereinbart, ggfs. in welcher Höhe? Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang noch Folgendes: Alle Rechtsschutzversicherer überprüfen routinemässig, ob ein Versicherungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen (ARB) vorliegt, ob dieser Fall unter das versicherte Risiko und in den versicherten Zeitraum fällt. Sie sind nicht rechtsschutzversichert, Ihre finanziellen Verhältnisse sind beengt? Kein Grund, auf anwaltlichen Beistand zu verzichten. Wir können für Sie Beratungshilfe für unsere aussergerichtliche beratende oder sonstige Tätigkeit beantragen oder Prozesskostenhilfe, falls gerichtliche Vertretung erforderlich wird und Erfolgsaussichten bestehen. Für diesen Fall müssen Sie lediglich die Formulare sorgfältig ausfüllen, die Sie sich von unserer Homepage (dort: Formulare) herunterladen und ausdrucken können und Ihre Einkommensnachweise beifügen. Den Rest erledigen wir für Sie. Einzelheiten können Sie auch den amtlichen Merkblättern entnehmen, die Sie sich zusammen mit den Formularen ausdrucken können. |